Bei Ihrer Ankunft in Französisch-Polynesien müssen Sie unbedingt die Zollformalitäten für den Transport von Waren einhalten. Sie sollten alle Waren und Güter anmelden und eventuelle Zölle und Steuern beim Zollamt entrichten. Bestimmte Waren können von Zöllen und Steuern befreit sein, insbesondere Geschenke und Einkäufe.
Es ist unbedingt wichtig, darauf zu achten, dass alle Waren und Güter angemeldet und alle Zölle und Steuern direkt an die Zollstelle entrichtet werden müssen. Die Ein- und Ausfuhr bestimmter Waren unterliegt besonderen Vorschriften. Sie können die Liste dieser Waren auf dieser Website einsehen.
Die französischen Zollbehörden haben eine eigene Website für Französisch.
Zollformalitäten
Produkte, die für den persönlichen Verbrauch gekauft werden, sind im Allgemeinen steuerfrei (zollfrei), es sei denn, sie werden innerhalb von sechs Monaten nach dem Kaufdatum wieder nach Französisch-Polynesien eingeführt oder es handelt sich um verbotene Produkte. Alle Telekommunikations- und Funkgeräte müssen mit einer Einfuhrlizenz angemeldet werden.
Die Einfuhr von bestimmten Tieren und Pflanzen ist verboten. Die Einfuhr von lebenden Tieren, Pflanzen, Blumen, Früchten und Zuchtperlen, die nicht aus Französisch-Polynesien stammen, ist strengstens untersagt. Waffen, Munition und Drogen werden sofort beschlagnahmt.
Gepäckaufbewahrung
Es gibt eine Gepäckaufbewahrung in der Haupthalle des Flughafens Tahiti-Faa’a, gegenüber dem Abfluggate. Der Service ist täglich von 06.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 22.00.
Uhr geöffnet. Es gibt einen festen Tarif für 24 Stunden, abhängig von der Größe des Gepäcks. Zum Beispiel, Schlüssel, Handtaschen, tragbare Computer und Rucksäcke – 450FCFP.
Koffer von 700 FCFP bis 950 FCFP. Diese Tarife sind nur Richtwerte und können sich ändern.
Eine Bestätigung der Tarife erhalten Sie auf der Website des Flughafens: www.tahiti-aeroport.pf.