Trauminsel Reisen ist seit 1985 ein Luxusreiseveranstalter, ursprünglich für Inseln im und um den Indischen Ozean. Sie arbeiten ausschließlich im B2C-Bereich und stehen für hochwertige Reisen und individuellen Service. Sie verkaufen nur Ziele, die einer ihrer Reisedesigner persönlich kennt und haben daher 2022 die Inseln von Tahiti in ihr Portfolio aufgenommen und verkaufen seitdem die Inseln von Tahiti.
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Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Wir prüfen, ob die Reise wunschgemäß ist und nehmen das Angebot dann an und informieren Sie mit einer schriftlichen Reisebestätigung mit Rechung. 2. Umfangreiche Reiseanfragen In unseren Webseiten, in den Farbkatalogen und in den Preislisten sind Rundreisen beschrieben, die so oder in abgeänderter Form gebucht werden können. Wenn Sie umfangreiche Reisevorschläge wünschen, nennen Sie uns bitte alle erforderlichen Details (Hotels, Zimmerkategorien, Flugzeiten und bevorzugte Fluggesellschaften, Reisetermine, Namen aller Reisenden und deren Alter usw.). Wir erarbeiten dann einen auf Ihre Wünsche abgestimmten, individuellen Reisevorschlag und buchen die Langstreckenflüge zur Sicherheit auf "Option". Wenn Sie sich sehr umfangreiche Angebote ausarbeiten lassen, die Reise letztlich aber nicht buchen, behalten wir uns vor eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. 3. Bezahlung der Reise Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung mit Sicherungsschein werden 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Restzahlung überweisen Sie bitte spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten. 4. Von Trauminsel Reisen geschuldete Leistungen Der Umfang von Trauminsel Reisen geschuldeter Reiseleistungen bestimmt sich aus den Angaben im Reiseprospekt und darüber hinausgehenden, schriftlichen Zusagen unserer Mitarbeiter(innen). 5. Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein) Ab Zugang der Anzahlung bei Trauminsel Reisen besteht bei TourVers eine Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein, Insolvenzversicherung) für alle vom Gast geleisteten Zahlungen. 6. Änderungen von Preis oder Leistung Preisänderungen Sollten im Pauschalreisepaket Leistungen enthalten sein, deren Kosten sich zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt wesentlich erhöhen oder verringern, können beide Vertragsparteien spätestens 21 Tage vor Reiseantritt eine angemessene Preisanpassung verlangen. Dazu gehören beispielsweise wesentliche Veränderungen von Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren oder Währungsparitäten. Leistungsänderungen Der Veranstalter darf unwesentliche Teilleistungen der gebuchten Reise nachträglich ändern, wenn sie notwendig sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Wenn sich dadurch Preismindernderungen ergeben, müssen sie vom Veranstalter erstattet werden. Erhöhungen dürfen in Rechnung gestellt werden. 7. Gebuchte Reise wird nicht angetreten Umbuchung Die Umbuchung des Reisetermins ist ein Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) verbunden mit einer gleichzeitigen Neuanmeldung zu einer anderen Reise. Werden innerhalb des gebuchten Reisezeitraumes einzelne Leistungen umgebucht wird das im Rahmen des Möglichen von Trauminsel Reisen durchgeführt. Pro Reisenden wird dafür eine Umbuchungsgebühr von 150 € fällig und es werden die Kosten in Rechnung gestellt, die im Zusammenhang mit der Umbuchung (z.B. Kosten der Stornierung einzelner Reiseleistungen) entstehen. Kann ein Gast nicht reisen und nennt eine "Ersatzperson" wird Trauminsel Reisen die erforderlichen Umbuchungen durchführen. Dadurch entstehende Kosten sind vom ursprünglichen Gast oder der von ihm benannten Ersatzperson zu begleichen. Rücktritt von einer gebuchten Reise (Storno) Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, kann Trauminsel Reisen angemessenen Ersatz für die eigenen Dienstleistungen und die bereits bezahlten Leistungen anderer Leistungsträger (Hotels, Fluggsellschaften u.a.) in Rechnung stellen. 8. Rücktrittskosten Pauschalierte Rücktrittskosten+ Eine Reise gilt als an dem Werktag (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) storniert, an dem uns die Rücktrittserklärung vor 12 Uhr zugeht. Stornierung vor oder am 40. Tag vor dem Tag des Reiseantritts: 20% des Reisepreises danach bis 30 Tage vor Reiseantritt 30% danach bis 10 Tage vor Reiseantritt 50% danach bis 2 Tage vor Reiseantritt 80% danach 95% des Reisepreises Konkrete Berechnung der Rücktrittskosten auf Wunsch des Gastes oder auf Wunsch von Trauminsel Reisen Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kann sowohl der Gast als auch der Veranstalter verlangen, dass nicht die Pauschale, sondern die konkret anfallenden Rückrittskosten in Rechnung gestellt werden. Die Nachweise dieser Kosten sind von der Partei zu erbringen, die eine konkrete Kostenberechnung wünscht. Die konkreten Rücktrittskosten setzen sich zusammen aus: Kosten, die der Veranstalter den Leistungsträgern (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen und anderes) vertraglich schuldet und den Eigenkosten des Veranstalters (Lohnkosten, Mieten, Materialverbrauch, Kommunikationskosten, Soft- und Hardwarekosten, Porto usw.). Da diese Eigenkosten nicht im Einzelnen nachvollziehbar sind, werden sie laut BGB pauschal in Höhe von 25% des Gesamtreisepreises angesetzt. Kündigung nach Reiseantritt Der Gast kann den Reisevertrag kostenfrei kündigen, wenn ein Reisemangel die Reise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter oder dessen lokale Vertretung nach Ablauf einer angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe leisten. 9. Absicherung der Rücktrittskosten Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung entweder anhand von Versicherungsformularen, die wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung zusenden oder Sie buchen die Versicherung online selbst. Hier können Sie auswählen bei welcher Versicherung Sie abschließen möchten. Manche Rücktrittsversicherungen bieten nicht nur bei Erkrankung umfangreiche Kostenerstattungen, sondern auch bei unerwarteter Schwangerschaft oder Arbeitsplatzverlust. Die enthaltenen Leistungen können individuell bestimmt werden. Klicken Sie Hanse Merkur oder Allianz Travel und wählen Sie in welchem Umfang Sie sich versichern möchten. 10. Ersatzansprüche Mängelrüge Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften sind vom Gast unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft, Mietwagenfirma oder ähnliche) zu rügen und diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Wird der gerügte Mangel vom Leistungsträger (Hotel, Mietwagen, Yachtcharter usw.) nicht beseitigt, muss der Gast den Mangel bei der örtlichen Vertretung von Trauminsel Reisen oder am Firmensitz selbst anzeigen und Abhilfe durch gleich- oder höherwertigen Ersatz verlangen. Anmeldung von Ersatzforderungen Will der Gast Trauminsel Reisen auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise in Anspruch nehmen, muss er die Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter anmelden. Leistungsträger (Hotels, Mietwagenunternehmen, Fluggesellschaften usw.), örtliche Reiseleitungen oder örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Verjährung Ansprüche aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Gast Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an welchem Trauminsel Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist. 11. Abhilfeverlangen und Abhilfe durch Trauminsel Reisen Werden Reiseleistungen von Trauminsel Reisen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast Abhilfe verlangen. Trauminsel Reisen muss Abhilfe durch mindestens gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Der Gast kann die angebotene Abhilfe ablehnen, wenn diese unzumutbar ist und der Reisemangel bewusst und wider Treu und Glauben von Trauminsel Reisen herbeigeführt wurde. Er kann das Abhilfeangebot auch ablehnen, wenn es eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Trauminsel Reisen kann Abhilfe nur verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. In diesem Fall hat der Gast Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Minderung gemäß den Regeln des Reiserechts in §§ 651ff BGB. 12. Haftung Haftung des Luftfrachtführers Kommt Trauminsel Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montreal und anderen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers (Fluggesellschaft oder Veranstalter) bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Minderungsansprüche nach dem Reiserecht des BGB sind davon nicht berührt. Haftungsbeschränkung Die Haftung von Trauminsel Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird für Sachschäden auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Trauminsel Reisen für einen Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Haftung für Fremdleistungen Trauminsel Reisen haftet nicht für die Korrektheit von Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen usw.) und für Leistungen, die vor Ort bei Dritten zusätzlich gebucht werden.
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